Vorlagen

Alle Begünstigten von EU-Fördermitteln müssen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit das EU-Emblem verwenden, um auf die Förderung aus EU-Programmen hinzuweisen und zur Sichtbarkeit der EU vor Ort beizutragen. Eine wichtige Verpflichtung in diesem Zusammenhang besteht darin, das EU-Emblem zusammen mit einer einfachen Finanzierungserklärung, in der die Unterstützung der EU erwähnt wird, korrekt und gut sichtbar anzuzeigen. 

Emblem und Logos in der Förderperiode 2021-2027

Das Logo der Europäischen Union ist bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen und bei allen Unterlagen für die Teilnehmenden oder für die Öffentlichkeit als Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert aufzunehmen. Für diesen Zweck verwenden Sie bitte den Förderhinweis, der aus dem EU-Logo und dem Schriftzug "Finanziert von der Euorpäischen Union" besteht.

Förderhinweis -  Finanziert von der Europäischen Union

Unten finden Sie das Emblem der Europäischen Union mit dem Schriftzug Europäische Union. 

Logo Europäische Union

Wort-Bild-Marken der bayerischen Ministerien 

Bei vielen ESF-Projekten werden auch Landesmittel als Kofinanzierung eingesetzt. Daraus erwächst die Verpflichtung, auch die Wort-Bild-Marke des fördernden Ressorts auf Kommunikationsmaterialien abzubilden. 

Neben dem EU-Logo wird die Wort-Bild-Marke des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales auf Kommunikationsmaterialien für die Förderaktionen 1, 4, 8, 10, 11 sowie für sozial innovative Projekte (Aktionen 12, 13 und 14) abgebildet. Die Wort-Bild-Marke des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie hier. 

Neben dem EU-Logo wird die Wort-Bild-Marke des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst auf Kommunikationsmaterialien für die Förderaktion 2: Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen abgebildet. Die Wort-Bild-Marke des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst finden Sie hier.

Bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Förderaktionen 3 und 7 weist der Zuwendungsempfänger außerdem auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie an geeigneter Stelle hin. Hierfür wird neben dem EU-Logo die Wort-Bild-Marke des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie abgebildet.