Der ESF fördert Arbeit. Und gute Projekte.
Langzeitarbeitslose oder Erwerbstätige, Frauen oder Männer, Jugendliche oder Senioren, Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit einer Behinderung – alle sollen am Arbeitsleben teilnehmen und somit Bayern mitgestalten.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) unterstützt dies durch die Kofinanzierung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten.
Wer kann ESF-Fördermittel beantragen?
Alle Einrichtungen und Unternehmen, die Beschäftigung fördern und eine soziale Eingliederung ermöglichen. Zum Beispiel:
- Einrichtungen für allgemeine oder berufliche Bildung wie Bildungswerke, Hochschulen, Volkshochschulen und private Bildungsträger
- Nichtregierungsorganisationen (NRO), soziale Einrichtungen oder Sozialpartner wie Gewerkschaften
- Betriebsräte, Industrie- und Berufsverbände, Wohlfahrtsverbände
- Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Weitere Informationen zur ESF-Förderung erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Ansprechpartnern. (PDF-Download)
Wussten Sie, dass der ESF in Bayern in der Förderperiode 2007 bis 2013 bisher ...
- bereits über 3.300 Projekte mit 236 Millionen Euro gefördert hat?
- über 570.000 Menschen in Bayern bei der Aus- und Weiterbildung bzw. Qualifizierung unterstützt hat?
Stand: 22.07.2014
Wie die Förderung genau abläuft, sehen Sie hier.