Ein junger Mann in Arbeitskleidung steht in einer Werkshalle. Er lächelt.

Förderaktion 1.3: Betriebliche Weiterbildung

Die neuen Anforderungen in einer veränderten Arbeitswelt können dazu führen, dass sich Fachkräfteengpässe vergrößern. Für die Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandel nehmen berufliche Weiterbildungsmaßnahmen eine Schlüsselrolle ein. Zusätzlich hat die Corona-Pandemie zu Weiterbildungsdefiziten geführt. Über den ESF+ werden deshalb Qualifizierungen für Erwerbstätige gefördert. Die Förderaktion 1.3 unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten eines Unternehmens.

Eckdaten Förderaktion 1.3

Ziel

  • Anpassung der Kompetenzen der Beschäftigten an die sich wandelnden Arbeitsmarkterfordernisse
  • Erhöhung der Beschäftigungssicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch berufliche Weiterbildung

Inhalt

  • berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse von Erwerbstätigen
  • Unterstützung bei der Einführung oder dem Ausbau von Systemen zur Fortbildung im Betrieb.
  • Projekte können ab einer Gruppengröße von 9 Teilnehmenden durchgeführt werden

Zielgruppe

Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens

Antragstellerinnen und Antragsteller

  • Unternehmen, die mit Hilfe von Bildungsanbietern ihre eigenen Beschäftigten qualifizieren

Förderung

  • 40 % ESF+ Mittel
  • Förderfähig sind die Kosten externer dritter Dienstleister, die die Qualifizierung durchführen

Weitere Informationen / Rechtshinweise

  • Die ESF+-Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

Ansprechpersonen

Zuständige Stelle: ESF-Verwaltungsbehörde

Fr. Elisabeth Merz
Telefon: 089 / 1261 1376
E-Mail: elisabeth.merz@stmas.bayern.de

Fr. Maria Knoll
Telefon: 089 / 1261 1409
E-Mail: Maria.Knoll@stmas.bayern.de