Aktuelles
Aufrufe für sozial innovative Projekte
6 Millionen EU-Mittel für die Erprobung neuer Ansätze in der beruflichen Weiterbildung
Zwei Aufrufe zur Einreichung von innovativen Projektvorschlägen zu den Themen „Digitale Transformation und Nachhaltigkeit“ sowie „Gleichstellung“ starten am 15.07.2022. Weiterbildungsanbieter können innovative Konzepte für die Erprobung neuer beruflicher Fähigkeiten und Methoden für die Arbeitswelt bis zum 10.10.2022 einreichen. Die Projekte werden mit 6 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Der erste Aufruf „Digitale Transformation und Nachhaltigkeit der Wirtschaft – Berufliche Kompetenzen für die Zukunft“ adressiert die Weiterentwicklung von konkreten Lösungen in Bezug auf den tiefgreifenden Transformationsprozess in der Wirtschaft. Digitalisierung und Klimawandel werden zu massiven Veränderungen in der Arbeitswelt führen. Es besteht Handlungsbedarf, damit die beruflichen Kompetenzen der Menschen mit diesen Veränderungen Schritt halten. Die Förderhöhe beläuft sich auf 75% der Gesamtkosten aus dem ESF+ und 10 % aus bayerischen Landesmitteln. Für diesen Aufruf stehen 3,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Geschlechtergerechtigkeit in der heutigen Arbeitswelt weiter voranzubringen, müssen auch die Kompetenzen im Bereich der Gleichstellung gestärkt werden. Der zweite Aufruf „Gleichstellung stärken“ fördert die Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen für Weiterbildung von Gleichstellungsbeauftragten und Personalverantwortlichen aus der Privatwirtschaft und in Wohlfahrtsorganisationen mit 2,5 Mio. Euro. Die Projekte werden mit 100% finanziert - 80 % der Gesamtkosten trägt der ESF+ und 20 % der Freistaat Bayern.
Mehr Informationen finden Sie unter Priorität 2: Soziale Innovation
In dem Dokument "Fragen und Antworten zu den Aufrufen zur Sozialen Innovation" finden Sie die Antworten auf Fragen, die an die ESF-Verwaltungsbehörde geschickt wurden. Die Fragen und Antworten werden bis 10.10.2022 in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Förderperiode 2021-2027
Start der Förderung für Arbeitslose und Erwerbstätige
Ab sofort können Qualifizierungsprojekte für Langzeitarbeitslose und für Menschen mit Fluchthintergrund sowie Projekte im Bereich Bedarfsgemeinschaftscoaching beantragt werden. Außerdem startet die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige und Gleichstellungsbeauftragte im neuen Programm ESF+ in Bayern. Die Förderhinweise für die folgenden Förderaktionen treten am 06.07.2022 in Kraft:
- Förderaktion 1.1: Weiterbilden für die Zukunft
- Förderaktion 1.2: Gleichstellung stärken – Coaching und Qualifizierung
- Förderaktion 1.3: Betriebliche Weiterbildung
- Förderaktion 10.1: Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose
- Förderaktion 10.2: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund
- Förderaktion 11: Bedarfsgemeinschaftscoaching
- Soziale Innovation
Die Förderhinweise und die begleitenden Dokumente für die Förderung finden Sie unter Förderaktionen FP 2021-2027
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Internetportal zur effizienten Abwicklung Ihrer Projektanträge ESF-Bavaria 2021. Mehr Informationen finden Sie unter Antragstellung.
Imagefilm des ESF+ in Bayern
Investitionen in Menschen stehen weiterhin im Mittelpunkt der Förderung des ESF+ in der neuen Förderperiode 2021-2027. „Wir investieren in Menschen“ ist das Thema auch des neuen Imagefilms des ESF+ in Bayern, der auf der Auftaktveranstaltung für den ESF+ in Bayern am 05. Mai 2022 Premiere hatte: