Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website esf.bayern.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den Anforderungen der BayDiV vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.06.2023 erstellt und zuletzt am 11.02.2026 geprüft und aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von esf.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter poststelle@stmas.bayern.de.
Sie erreichen uns auch per Post oder Telefon:
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797 München
E-Mail: online-redaktion@stmas.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Zum Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Oder Sie wenden sich an unsere nachfolgende Kontaktadresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
