Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.esf.bayern.de
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den Anforderungen der BayEGovV vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.06.2023 erstellt. Sie basiert auf einer Prüfung, die nach dem Testverfahren des BITV-Tests vom Kompetenzzentrum für Digitale Barrierefreiheit der Deutsche Telekom MMS GmbH durchgeführt wurde. 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von esf.bayern.de aufgefallen?
Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail an poststelle@stmas.bayern.de.
Sie erreichen uns auch per Post oder Telefon:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797 München
Telefon: 089 / 126 101
Telefax: 089 / 12 611 122

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html