Nachhaltigkeit

Der ESF Plus leistet seinen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Die Umsetzung erfolgt zum Beispiel durch den Erwerb von umweltrelevanten Qualifikationen, für Anwendungen in umweltrelevanten Bereichen oder durch die Unterstützung der Humanressourcen, die im Umweltsektor tätig sind. Im Bereich des Wissenstransfers zwischen Hochschulen und Unternehmen sollen Projekte, deren Inhalte sich z.B. mit Aspekten der Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und umweltfreundlicher Werkstoffe auseinandersetzen, bevorzugt ausgewählt werden.

Do no significant harm (DNSH)

Der Grundsatz der ökologischen Nachhaltigkeit muss während der gesamten Projektdauer, beginnend mit der Vorbereitung über die Durchführung bis zur abschließenden Berichterstattung berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Klimawandels sollten die EU-Fonds Tätigkeiten unterstützen, die den Umweltprioritäten der Union entsprechen. Zudem sollen die Aktivitäten im Rahmen der EU-Förderung keinen nennenswerten Schaden der Umwelt zufügen. Dieses Prinzip wird als “Do no significant harm” (DNSH) bezeichnet und gewährleistet die Vermeidung erheblicher Umweltschäden in der EU-Förderung. Dabei werden die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und des Übereinkommens von Paris berücksichtigt.

Die ESF-Verwaltungsbehörde in Bayern hat am 25.02.2022 eine Bewertung und Prüfung zum Grundsatz „Do no significant harm“ (DNSH) durchgeführt. So sind nur Aktivitäten oder Arten von Aktionen in das Programm aufgenommen worden, die keinen erheblichen Schaden anrichten könnten. Alle Maßnahmen des Programms ESF+ in Bayern haben während ihres gesamten Lebenszyklus keine oder nur geringe absehbare Auswirkungen auf die Umwelt. Das DNSH-Prinzip gilt daher als erfüllt.