Austausch von Kolleginnen und Kollegen vor einem Computer

Förderaktion S 2: Wissenstransfer von Hochschulen zu KMU in STEP

Die Förderaktion S2 unterstützt der gezielte Austausch von Wissen zwischen einer Hochschule oder einem Universitätsklinikum und mehreren Unternehmen, besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Einführung und den Ausbau von digitalen Technologien, umweltfreundlichen und ressourcensparenden Technologien sowie Biotechnologien. Durch diese Zusammenarbeit sollen Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam Wissen über die Entwicklung und Herstellung wichtiger Technologien austauschen. Dies umfasst den gesamten Prozess von der Machbarkeitsprüfung bis hin zur kommerziellen Produktion.

Eckdaten Förderaktion S 2

Ziel

Förderung und Stärkung des Wissens über die Schaffung bzw. Weiterentwicklung kritischer Technologien in den folgenden Bereichen:

  • Digitaltechnologie 
  • umweltschonende und ressourceneffiziente Technologie
  • Biotechnologie

Inhalt

  • thematisch fokussierter Wissenstransfer aus der angewandten Forschung zwischen einer Hochschule bzw. einem Universitätsklinikum und mehreren Unternehmen, insbesondere KMU
  • Wissen über die Entwicklung und Herstellung von kritischen Technologien (von der Phase, in der die Machbarkeit nachgewiesen wurde, bis hin zur kommerziellen Produktion) und ihre jeweiligen Wertschöpfungsketten, sowie damit verbundene Dienstleistungen 

Zielgruppe

Kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs)

Antragstellerinnen und Antragsteller

Alle bayerischen staatlichen Hochschulen und bayerische Universitätsklinika sowie die folgenden kirchlichen Hochschulen sind antragsberechtigt:

  • Augustana – Theologische Hochschule der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Neuendettelsau
  • Evangelische Hochschule Nürnberg
  • Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, Bayreuth
  • Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg
  • Hochschule für Philosophie München
  • Katholische Stiftungshochschule München
  • Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt.

Förderung

  • 100 % ESF+ Mittel
  • Die Mindestantragssumme beträgt 500.000 Euro

Weitere Informationen / Rechtshinweise

Die ESF+ Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

Ansprechpersonen

Zuständige Stelle: Referat F.4 beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Fr. Stanke
Tel. 089 / 2186-2773
E-Mail: maria-theresia.stanke@stmwk.bayern.de

Hr. Santl
Tel. 089 / 2186-2474
E-Mail: robert.santl@stmwk.bayern.de

Fr. Neumann
Tel. 089 / 2186-1929
E-Mail: hannelore.neumann@stmwk.bayern.de