Förderaktion S 2: Wissenstransfer von Hochschulen zu KMU in STEP
Die Förderaktion S2 unterstützt der gezielte Austausch von Wissen zwischen einer Hochschule oder einem Universitätsklinikum und mehreren Unternehmen, besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Einführung und den Ausbau von digitalen Technologien, umweltfreundlichen und ressourcensparenden Technologien sowie Biotechnologien. Durch diese Zusammenarbeit sollen Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam Wissen über die Entwicklung und Herstellung wichtiger Technologien austauschen. Dies umfasst den gesamten Prozess von der Machbarkeitsprüfung bis hin zur kommerziellen Produktion.
Eckdaten Förderaktion S 2
Ziel
Förderung und Stärkung des Wissens über die Schaffung bzw. Weiterentwicklung kritischer Technologien in den folgenden Bereichen:
- Digitaltechnologie
- umweltschonende und ressourceneffiziente Technologie
- Biotechnologie
Inhalt
- thematisch fokussierter Wissenstransfer aus der angewandten Forschung zwischen einer Hochschule bzw. einem Universitätsklinikum und mehreren Unternehmen, insbesondere KMU
- Wissen über die Entwicklung und Herstellung von kritischen Technologien (von der Phase, in der die Machbarkeit nachgewiesen wurde, bis hin zur kommerziellen Produktion) und ihre jeweiligen Wertschöpfungsketten, sowie damit verbundene Dienstleistungen
Zielgruppe
Kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs)
Antragstellerinnen und Antragsteller
Alle bayerischen staatlichen Hochschulen und bayerische Universitätsklinika sowie die folgenden kirchlichen Hochschulen sind antragsberechtigt:
- Augustana – Theologische Hochschule der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Neuendettelsau
- Evangelische Hochschule Nürnberg
- Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, Bayreuth
- Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg
- Hochschule für Philosophie München
- Katholische Stiftungshochschule München
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt.
Förderung
- 100 % ESF+ Mittel
- Die Mindestantragssumme beträgt 500.000 Euro
Weitere Informationen / Rechtshinweise
Die ESF+ Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
Downloads
In diesem Abschnitt „Downloads“ finden Sie die Förderhinweise für die Förderaktion S2, die alle Förderbedingungen enthalten. Alle weiteren Unterlagen, die für die Antragstellung und für die Durchführung von Projekten relevant sind, sind ebenfalls unten verlinkt. Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank ESF Bavaria 2021.
- Aufruf zur Förderung von Wissenstransfer von Hochschulen zu KMU in STEP
- Förderhinweise Aktion S 2 „Wissenstransfer von Hochschulen zu KMU in STEP“
- Spezifische Auswahlkriterien zu STEP
- Informationen für Projektträger zur Teilnehmenden-Datenerhebung
- Informationen für die Teilnehmenden zur Datenerhebung
- Teilnehmendenfragebogen für die Förderaktion S 2
- Leitlinien Kosten und Finanzierung Förderperiode 2021-2027
- Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
- Allgemeine Projektauswahlkriterien
- Orientierungshilfe zur Vergabe
Ansprechpersonen
Zuständige Stelle: Referat F.4 beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Fr. Stanke
Tel. 089 / 2186-2773
E-Mail: maria-theresia.stanke@stmwk.bayern.de
Hr. Santl
Tel. 089 / 2186-2474
E-Mail: robert.santl@stmwk.bayern.de
Fr. Neumann
Tel. 089 / 2186-1929
E-Mail: hannelore.neumann@stmwk.bayern.de