Bayerischer Europatag in Nürnberg am 21. Mai 2022
Wir feiern Europa – am Samstag, 21. Mai 2022, findet von 11 bis 17 Uhr der Bayerische Europatag rund um die Lorenzkirche statt.
Die ESF-Verwaltungsbehörde beteiligt sich an dem Europatag in Nürnberg mit einem eigenen Stand. Erfahren Sie mehr über den Europäischen Sozialfonds Plus in Bayern und gewinnen Sie zahlreiche Preise beim Glücksrad!
An rund 40 Ständen informieren verschiedene Institutionen, Vereine und Behörden rund um das Thema Europa. Zudem gibt es attraktive Mitmach-Aktionen, wie etwa einen Kletterturm, ein Gewinnspiel und ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm. Hierzu laden Oberbürgermeister Marcus König, die Bayerische Staatsministerin für Europaangelegenheiten und Internationales, Melanie Huml, und der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Dr. Jörg Wojahn, alle Bürgerinnen und Bürger ein.
Flyer zum Europatag in Nürnberg
Start der neuen Förderperiode 2021-2027 des ESF+ in Bayern
230 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus für Beschäftigung, Armutsprävention und Bildung
230 Mio. Euro fließen in der neuen Förderperiode 2021-2027 aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) nach Bayern. Zusammen mit Landes- Bundes- und privaten Mitteln werden insgesamt 580 Mio. Euro für Projekte in den Bereichen Beschäftigung, Armutsprävention und Bildung investiert. Auf der Auftaktveranstaltung für den ESF+ in Bayern am 05.05.2022 in München informierten sich etwa 200 Personen über die neuen Förderschwerpunkte. Die bayerische Arbeitsministerin Ulrike Scharf eröffnete die Konferenz mit einem Grußwort und stellte die politischen Schwerpunkte der Förderung vor. Der EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte Nicolas Schmit beleuchtete die europäische Perspektive in einer Videobotschaft. Anschließend legten die Vertreter der umsetzenden Ressorts die Ausrichtung der neuen Förderaktionen des ESF+ in Bayern in einer Gesprächsrunde dar.
Inhaltliche Schwerpunkte des ESF+ 2021-2027 in Bayern
Hauptziel des ESF+ ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen. Im Vordergrund der Strategie steht die Förderung junger Menschen – über die Hälfte der Fördersumme wird für Kinder und Jugendliche ausgegeben. Das neue ESF+ Programm soll die Chancengleichheit für benachteiligte Bevölkerungsgruppen verbessern und Armutsrisiken verringern – 35% der Fördermittel werden dafür eingesetzt. Neben Qualifizierungsprojekten für Langzeitarbeitslose und für Menschen mit Fluchthintergrund unterstützt der ESF+ weiterhin Familien von Langzeitarbeitslosen durch gezieltes Coaching. Ein weiterer Schwerpunkt ist, die Kompetenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern, um sie bestmöglich auf den digitalen und ökologischen Wandel vorzubereiten. Durch das Innovationspotenzial bei neugegründeten Unternehmen, aber auch durch den Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen werden Arbeitsplätze der Zukunft geschaffen. Mehr Informationen über die einzelnen Förderschwerpunkte finden Sie in den unten verlinkten Flyern zu den einzelnen Förderaktionen:
Förderaktion 1.1: Weiterbilden für die Zukunft
Förderaktion 1.2: Gleichstellung stärken – Coaching und Qualifizierung
Förderaktion 1.3: Betriebliche Weiterbildung
Förderaktion 2: Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen
Förderaktion 3: Vorgründungs- und Nachfolgecoaching
Förderaktion 4: Fit for Work – Chance Ausbildung
Förderaktion 5: Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen
Förderaktion 7: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk
Förderaktion 8: Förderung im Vorschulbereich
Förderaktion 9: Berufsvorbereitungsjahr „Neustart“
Förderaktion 10.1: Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose
Förderaktion 10.2: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund
Förderaktion 11: Bedarfsgemeinschaftscoaching
Erhöhung der Kofinanzierungs-Pauschalen in den Aktionen 9.1 und 9.3
Mit der Erhöhung der Regelsätze im SGB II zum 01.01.2022 und der Erhebung des durchschnittlichen Arbeitslosengeldes I in Bayern, wurden auch die Kofinanzierungs-Pauschalen für die Aktionen 9.1 (Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit) und 9.3 (Integration von Arbeitslosen mit Fluchthintergrund) angepasst. Die ALG-Pauschalen gelten für alle laufenden Vorhaben ab dem 01.04.2022.
Details zur Herleitung und Zusammensetzung der Pauschalen finden Sie hier.
Evaluierung der ESF-Maßnahmen für Arbeitslose
Eine aktuelle Evaluierung der ESF-Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH zeigt: Die bayerischen ESF-Maßnahmen sind erfolgreicher als vergleichbare andere geförderte Maßnahmen zur Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt. 56 Prozent der Teilnehmenden erreichen eine am Arbeitsmarkt verwertbare berufliche Qualifizierung. Bei 36 Prozent der Teilnehmenden gelingt die Integration auch dauerhaft.
Pressemitteilung zum Evaluierungsbericht
Evaluierungsbericht zur Aktion 9.1: Qualifizierung von Arbeitslosen
Vereinfachte Anwendung der „Pauschale 1.720“
Die „Pauschale 1.720“ für die Personalkosten wird einfacher in der Anwendung. Die Pauschale kann auch aus den verfügbaren Bruttopersonalkosten oder vom Beschäftigungsvertrag, z.B. bei einer Neueinstellung, abgeleitet werden. Diese neue Regelung wird angewendet, wenn keine Jahresdaten vorliegen und wenn keine Vergleichsgruppe von vier Beschäftigten gebildet werden kann. Die Neuerung gilt für Beschäftigte, die ab 03.08.2018 in Projekten neu beschäftigt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Herleitung der Pauschale 1.720“