Die Förderung von Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Menschen mit Fluchthintergrund steigt auf 70%

30.06.2023

50% ESF+ Mittel und 20% Landesmittel können ab sofort für Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose und für Maßnahmen zur Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund beantragt werden.

Die Förderung soll die Qualifizierung und die Arbeitsmarktchancen von Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen verbessern. Ziel für die Teilnehmenden ist die Verbesserung und/ oder der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit. Diese soll durch die Kombination von beruflicher Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung erreicht werden und möglichst zur Integration in den Arbeitsmarkt führen.

Für Langzeitarbeitslose bzw. Arbeitslose mit Fluchthintergrund kann eine Qualifizierung neben dem Erlernen von beruflichen Schlüsselqualifikationen für einen anerkannten Beruf durch den ESF+ gefördert werden. Zusätzlich können Defizite mit gezieltem Sprachunterricht und sozialpädagogische Betreuung ausgeglichen werden. Schließlich ergänzt ein Praktikum den theoretischen und fachpraktischen Unterricht und erhöht die Chancen auf eine Arbeitsaufnahme.

Nach Absprache mit den örtlichen Jobcentern können in ganz Bayern Weiterbildungsanbieter solche Projekte beantragen. Die Maßnahmen werden vorrangig durch eine Kombination aus 50% ESF+ Mitteln, 20% Landesmitteln und der Leistung des Bürgergeldes der Teilnehmenden der Bundesmittel für das Bürgergeld finanziert, so dass sie für die Teilnehmenden kostenfrei sind. Es können auch bestimmte Personen mit Arbeitslosengeldbezug teilnehmen.

Zahlreiche Pauschalen sorgen für eine einfache Förderung. Eigenmittel sind grundsätzlich nicht einzubringen. Mehr Informationen über die Förderbedingungen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Förderaktion 10.1: Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose

Förderaktion 10.2: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund