Förderaktion 10.1: Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose
Die Förderung soll die Qualifizierung und die Arbeitsmarktchancen von Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen verbessern. Ziel für die Teilnehmenden ist die Verbesserung und/ oder der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit. Diese soll durch die Kombination von beruflicher Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung erreicht werden und möglichst zur Integration in den Arbeitsmarkt führen.
Eckdaten Förderaktion 10.1
Ziel
Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch Qualifizierung und Verbesserung oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit
Inhalt
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Kombination von beruflicher Qualifizierung mit sozialpädagogischen Betreuungsmaßnahmen
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Berufliche Qualifizierungen sollen die Beschäftigungsfähigkeit steigern
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Die Betreuung soll eventuelle Vermittlungshemmnisse als Beschäftigungsrisiko abbauen und zur individuellen und persönlichen Stabilisierung beitragen
Zielgruppe
Langzeitarbeitslose und Arbeitslose
Antragstellerinnen und Antragsteller
Weiterbildungsanbieter
Förderung
50 % ESF+ Mittel und 20 % Landesmittel
Weitere Informationen / Rechtshinweise
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Die regional zuständigen Agenturen für Arbeit oder Jobcenter sind einzubinden (arbeitsmarktliche Stellungnahme).
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Teilnehmende müssen im Grundsicherungsgeld- oder Arbeitslosengeldbezug sein
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Betriebliche praktische Arbeitserfahrung während Projektdurchführung
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Die ESF+-Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind
Downloads
In diesem Abschnitt „Downloads“ finden Sie die Förderhinweise für die Förderaktion 10.1, die alle Förderbedingungen enthalten. Alle weiteren Unterlagen, die für die Antragstellung und für die Durchführung von Projekten relevant sind, sind ebenfalls unten verlinkt. Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank ESF Bavaria 2021.
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Förderhinweise Aktion 10.1 "Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose"
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Pauschalen für Arbeitslosengeld, Bürgergeld und Leistungen für Sozialversicherung
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Definition von direkten, indirekten Kosten und Personalkosten
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Informationen für Projektträger zur Teilnehmenden-Datenerhebung
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Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
Ansprechpersonen
Zuständige Stelle: ESF-Verwaltungsbehörde
Hr. Walter Armgart
Telefon: 089 / 1261 1421
E-Mail: walter.armgart@stmas.bayern.de
Fr. Mandy Busse
Telefon: 089/1261-1408
E-Mail: mandy.busse@stmas.bayern.de
