Förderaktion 11: Bedarfsgemeinschaftscoaching
Langzeitarbeitslose sind häufig von komplexen Problemlagen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft (Familie) betroffen. Ziele für die Teilnehmenden sind, die Verbesserung der Vermittlungs- und Wiedereingliederungschancen und die Hilfe zur Selbsthilfe. Des Weiteren soll die Heranführung an bzw. der Eintritt in Qualifizierung, in schulische/ berufliche Ausbildung oder Bildung und die Arbeitssuche unterstützt werden um die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Bei Jugendlichen in den Familien sollen die Möglichkeiten eines Schulabschlusses und die Ausbildungsbereitschaft gestärkt werden.
Eckdaten Förderaktion 11
Ziel
- Verbesserung der Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden
- Heranführung oder Eintritt in Qualifizierungsmaßnahmen
- Hilfe zur Selbsthilfe
Inhalt
- Bedarfsabhängige Betreuung, Stabilisierung, Aktivierung und Motivation durch persönliches Coaching
- Unterstützung der Kinder
Zielgruppe
Ein- und Mehr-Personen-Bedarfsgemeinschaften (Familien) mit komplexen Problemlagen. Dazu gehören auch die Kinder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft.
Antragstellerinnen und Antragsteller
Jobcenter in Bayern
Förderung
40 % ESF+ Mittel
Weitere Informationen / Rechtshinweise
- Eine Anpassung der Förderung ist nach Inkrafttreten von § 16k SGB II notwendig. Die Aktion „Bedarfsgemeinschaftscoaching“ wurde ab dem 1. Juli 2023 gestoppt. Zurzeit können keine Anträge gestellt werden.
- Laufzeit von 24 Monaten (mindestens 12 Monate)
- Spezifische Zielgruppenbildung, z.B Coachingprojekte ausschließlich für Alleinerziehende
- Die ESF+ Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind
Downloads
In diesem Abschnitt „Downloads“ finden Sie die Förderhinweise für die Förderaktion 11, die alle Förderbedingungen enthalten. Alle weiteren Unterlagen, die für die Antragstellung und für die Durchführung von Projekten relevant sind, sind ebenfalls unten verlinkt. Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank ESF Bavaria 2021.
- Flyer Förderaktion 11: Bedarfsgemeinschaftscoaching
- Förderhinweise Aktion 11 "Bedarfsgemeinschaftscoaching"
- Voranfrage des Jobcenters für ein Projekt „Coaching von Bedarfsgemeinschaften“ Kombination mit dem Verwaltungsbudget Jobcenter
- Personalkostenabrechnung - „Pauschale 1.720“
- Pauschalsatz für Restkosten in der Förderaktion 11
- Definition von direkten, indirekten Kosten und Personalkosten
- Teilnehmendenfragebogen für die Förderaktion 10 und 11
- Leitlinien Kosten und Finanzierung Förderperiode 2021-2027
- Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
- Allgemeine Projektauswahlkriterien
Ansprechpersonen
Zuständige Stelle: ESF-Verwaltungsbehörde
Hr. Walter Armgart
Telefon: 089 / 1261-1421
E-Mail: walter.armgart@stmas.bayern.de
Fr. Elisabeth Merz
Telefon: 089 / 1261-1376
E-Mail: elisabeth.merz@stmas.bayern.de
Fr. Mandy Busse
Telefon: 089 /1261-1408
E-Mail: mandy.busse@stmas.bayern.de