Eine Frau mit Baby auf dem Schoß sitzt mit einer weiteren Frau an einem Tisch. Sie unterhalten sich.

Förderaktion 11: Bedarfsgemeinschaftscoaching für Familien

Langzeitarbeitslose sind häufig von komplexen Problemlagen innerhalb ihrer Bedarfsgemeinschaft (Familie) betroffen. Ziele für die Teilnehmenden sind, die Verbesserung der Vermittlungs- und Wiedereingliederungschancen und die Hilfe zur Selbsthilfe. Des Weiteren soll die Heranführung an bzw. der Eintritt in Qualifizierung, in berufliche Ausbildung oder Bildung und die Arbeitssuche unterstützt werden um die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Bei Jugendlichen in den Familien sollen die Möglichkeiten eines Schulabschlusses und die Ausbildungsbereitschaft gestärkt werden. Insgesamt soll eine Stabilisierung der ganzen Familie angestrebt werden.

Eckdaten Förderaktion 11

Ziel

  • Verbesserung der Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden (Familie)
  • Heranführung oder Eintritt in Qualifizierungsmaßnahmen
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Inhalt

  • Bedarfsabhängige Betreuung, Stabilisierung, Aktivierung und Motivation durch persönliches Coaching der Familie
  • Unterstützung der Kinder

Zielgruppe

Bedarfsgemeinschaften (Familien) mit komplexen Problemlagen. Dazu gehören auch die Kinder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft.

Antragstellerinnen und Antragsteller

Jobcenter in Bayern

Förderung

40 % ESF+ Mittel

Weitere Informationen / Rechtshinweise

  • Laufzeit von 24 Monaten (mindestens 12 Monate)
  • Spezifische Zielgruppenbildung, z.B Coachingprojekte ausschließlich für Alleinerziehende
  • Die ESF+ Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind

Downloads

In diesem Abschnitt „Downloads“ finden Sie die Förderhinweise für die Förderaktion 11, die alle Förderbedingungen enthalten. Alle weiteren Unterlagen, die für die Antragstellung und für die Durchführung von Projekten relevant sind, sind ebenfalls unten verlinkt. Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank ESF Bavaria 2021

Ansprechpersonen

Zuständige Stelle: ESF-Verwaltungsbehörde

Hr. Walter Armgart
Telefon: 089 / 1261-1421
E-Mail: walter.armgart@stmas.bayern.de

Fr. Mandy Busse
Telefon: 089 /1261-1408
E-Mail: mandy.busse@stmas.bayern.de