Eine Frau mit Kopftuch steht an einem Tisch und zeigt auf etwas. Links und rechts neben ihr sitzen jeweils zwei Personen und schauen auf das Gezeigte.

Förderaktion 1.2: Gleichstellung stärken – Coaching und Qualifizierung

Das Aufgabenspektrum der Beauftragten oder Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Bereich der Gleichstellung reicht von der Stellungnahme zu „allen gleichstellungsrelevanten Themen“ wie z.B. Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf über juristisch knifflige Fragen bei Personaleinstellungen, Beförderungen etc. oder das Organisieren von Veranstaltungen und Projekten bis hin zur individuellen Beratung in psychosozialen, teilweise sehr belastenden persönlichen Fragen. Mit der Förderung aus dem ESF+ sollen die Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Fortbildungen und Coaching unterstützt werden.

Eckdaten Förderaktion 1.2

Ziel

Mit der Förderaktion sollen die Beauftragten für Gleichstellung bei der Erfüllung ihres umfangreichen Aufgabenspektrums durch Fortbildungen und Coaching unterstützt werden.

Inhalt

  • Erhöhung der Qualität der Gleichstellungsarbeit
  • Verbesserung der Resilienz der Gleichstellungsbeauftragten
  • Grundlagen und Struktur der Gleichstellungsarbeit, Gleichstellungsrecht oder sozial-kommunikative Kompetenzen
  • Projekte können ab einem Umfang von 12 Unterrichtseinheiten pro Teilnehmenden durchgeführt werden

Zielgruppe

Gleichstellungbeauftragte aus der Privatwirtschaft und in Wohlfahrtsorganisationen mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern.

Antragstellerinnen und Antragsteller

Weiterbildungsanbieter

Förderung

  • 40 % ESF+ Mittel und 20 % Landesmittel
  • Lohnfortzahlung an die Teilnehmenden kann als Kofinanzierung eingesetzt werden

Weitere Informationen / Rechtshinweise

  • Die ESF+ Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind
  • Wichtig: Wenn Sie eine Weiterbildung gefunden haben, an der Sie auf eigene Faust teilnehmen wollen, können die Kosten dafür nicht übernommen werden. Wenn Sie sich als Einzelperson für eine Fortbildung interessieren, fragen Sie Weiterbildungsanbieter nach ESF+ geförderten Kursen

Ansprechpersonen

Zuständige Stelle: ESF-Verwaltungsbehörde

Fr. Traykova
Telefon: 089 / 1261 1407
E-Mail: dessislava.traykova@stmas.bayern.de