Förderaktion S1: Weiterbildung in kritischen STEP-Technologien für Erwerbstätige
Unternehmen müssen auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben, wenn es um die Entwicklung und Herstellung wichtiger Technologien geht. Sie müssen in der Lage sein, die neuesten Technologien schnell in marktfähige Lösungen, Produkte und Dienstleistungen umzuwandeln. Dafür ist es entscheidend, dass die Beschäftigten dieser Unternehmen zukunftsorientierte Fähigkeiten erlernen. Die neue ESF+ Förderaktion S 1 kann hier unterstützen und Weiterbildung in kritischen Technologien für Erwerbstätige fördern.
Eckdaten Förderaktion S 1
Ziel
- Vermittlung von Kompetenzen an Beschäftigte, die für die Entwicklung und Herstellung wichtiger Technologien in den Bereichen Digitaltechnologie, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologie sowie Biotechnologie benötigt werden
- Förderung des Zugangs zu attraktiven, hochwertigen Arbeitsplätzen durch berufliche Weiterbildung
Inhalt
Vermittlung von zukunftsorientierten Kompetenzen und Kenntnissen für Erwerbstätige
Zielgruppe
- Erwerbstätige mit Wohnsitz und/ oder Arbeitsort in Bayern
- An einem Projekt müssen Beschäftigte aus mindesten zwei voneinander unabhängigen Unternehmen teilnehmen
Antragstellerinnen und Antragsteller
Weiterbildungsanbieter
Förderung
100 % ESF+ Mittel
Weitere Informationen / Rechtshinweise
- Die ESF+ Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
- Wichtig: Wenn Sie eine Weiterbildung gefunden haben, an der Sie auf eigene Faust teilnehmen wollen, können die Kosten dafür nicht übernommen werden. Wenn Sie sich als Einzelperson für eine Fortbildung interessieren, fragen Sie Weiterbildungsanbieter nach ESF+ geförderten Kursen.
Downloads
In diesem Abschnitt „Downloads“ finden Sie die Förderhinweise für die Förderaktion S1, die alle Förderbedingungen enthalten. Alle weiteren Unterlagen, die für die Antragstellung und für die Durchführung von Projekten relevant sind, sind ebenfalls unten verlinkt. Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank ESF Bavaria 2021.
- Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen Aktion S1 „Weiterbildung in kritischen STEP-Technologien für Erwerbstätige“
- Förderhinweise Aktion S1 „Weiterbildung in kritischen STEP-Technologien für Erwerbstätige“
- Voranfrage mit Prüfraster Aktion S 1
- Spezifische Auswahlkriterien zu STEP
- Informationen für Projektträger zur Teilnehmenden-Datenerhebung
- Informationen für die Teilnehmenden zur Datenerhebung
- Teilnehmendenfragebogen für die Förderaktion S 1
- Personalkostenabrechnung - „Pauschale 1.720“
- Restkostenpauschale
- Leitlinien Kosten und Finanzierung Förderperiode 2021-2027
- Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
- Allgemeine Projektauswahlkriterien
- Orientierungshilfe zur Vergabe
Ansprechpersonen
Zuständige Stelle: ESF-Verwaltungsbehörde
Fr. Elisabeth Merz
Telefon: 089 / 1261 1376
E-Mail: elisabeth.merz@stmas.bayern.de
Fr. Maria Knoll
Telefon: 089 / 1261 1409
E-Mail: Maria.Knoll@stmas.bayern.de