Gleichstellung

Gleichstellungsaspekte werden in allen Maßnahmen und bei allen administrativen Prozessen durchgehend berücksichtigt. Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern verfolgt Bayern eine Doppelstrategie. Alle Aktionen des ESF+ sind entweder explizit auf die Förderung von Frauen ausgerichtet oder berücksichtigen durchgängig die Gleichstellung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreamings. Das bedeutet, dass Gleichstellung kein isoliertes Ziel im Rahmen der Umsetzung der Förderung des ESF+ darstellt, sondern schreibt sich in alle Ziele des Programms sowie in alle Ziele der Förderaktionen und deren Projekte ein. Außerdem wird die Gleichstellung in die Abläufe der Förderaktionen und Projekte von Anfang bis Ende integriert.

Förderung der Gleichstellung im Programm des ESF+ in Bayern

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten zielt darauf ab, bestehende Ungleichgewichte zwischen den Geschlechtern am Arbeitsmarkt abzubauen und die Position von Frauen zu stärken. Durch Förderung der Weiterbildung wird die Qualität der Gleichstellungsarbeit in Bayern erhöht und die Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten verbessert. Darüber hinaus sollen einzelne Projekte zur Qualifizierung von Erwerbstätigen ausschließlich für Frauen offenstehen.

Zur Förderung der Gleichstellung werden außerdem spezifische Projekte zur Förderung von Arbeitslosen umgesetzt, die sich ausschließlich an Frauen richten. Darüber hinaus adressieren mehrere Projekte des Bedarfsgemeinschaftscoachings die zielgruppenspezifischen Belange von Alleinerziehenden. Eine Vielzahl von Maßnahmen soll außerdem um zusätzliche Kinderbetreuungs- und Beratungsangebote ergänzt werden. In strukturschwachen Kommunen trägt zudem auch die Förderung von zusätzlichem Kita-Personal zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.